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Teilnahmebedingungen für Auswärtsfahrten

1. Anmeldung 

Die Darstellung unserer Dienstleistungen stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Indem Du eine Anmeldung per E-Mail, Fax oder per Post an uns schickst, meldest Du Dich verbindlich an. Du erhältst von uns mit Absenden des Anmeldeformulars automatisch eine Eingangsbestätigung, bei dem Absenden einer Internetanmeldung sofort nach Klicken des “Absende Buttons” und bei postalischer Anmeldung ebenfalls eine schriftliche Bestätigung.

Eine abgesendete Anmeldung ist keine automatische bestätigte Teilnahme, erst nach Buchungsbestätigung kommt ein gegenseitiges Vertragsverhältnis zustande. Sofern die postalische oder per Email die Buchungsbestätigung eine Woche nach der Anmeldung nicht eingegangen ist, liegt ggf. ein Fehler bei der Post oder dem Internet vor. Der Teilnehmer meldet dies dem Veranstalter. Der Veranstalter wird die Bestätigung dann noch einmal versenden.

Eine reine telefonische Anmeldung ist nicht möglich.

Mit der Anmeldung erkennst Du diese Teilnahmebedingungen an. Eine Teilnahme unter  einem Alter von 18 Jahren ist nur mit einer Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten möglich.

2. Leistungen

Unsere Leistungen umfassen die Durchführung von Aufwärtsfahrten per Bus zu Spielen von Hertha BSC inkl. Eintrittskarte zum Spiel. Zusätzlich werden während der Fahrt gegen Endgelder Getränke und Snacks angeboten.

3. Fahrtentermine und Abfahrtszeiten

a) Fahrtentermine und Zeiten
Geplante Auswärtsfahrten sowie die Abfahrtszeiten werden immer frühzeitig auf der Internetseite www.fanhaus1892.de unter der Rubrik Auswärtsfahrten bekannt gegeben. Sollte die Fahrt aus irgendeinem Grunde auf ein anderes Datum verschoben werden, so werden die Teilnehmer hierzu unverzüglich informiert. Hat der Teilnehmer diesem neuen Termin zugestimmt, so ist auch diese Anmeldung im Sinne der Teilnahmebedingungen gültig.

Treffen ist 15 Minuten vor Abfahrt am angegebenen Abfahrtsort. Wer nicht pünktlich da ist, kommt nicht mit - es wird nicht gewartet und es gibt auch keine Ausnahmen. In dem Fall besteht auch kein Anspruch auf Rückerstattungen vorher geleisteter Zahlungen. Jedoch kann die Uhrzeit der Abfahrt sich aus organisatorischen Gründen von der ausgeschriebenen Zeit bis zu einer Stunde verschieben.

Die Rückfahrt erfolgt grundsätzlich 30 Minuten nach Spielende.

b) Abfahrtsort
Die genaue Adresse des Abfahrtsortes steht unter dem Punkt „Abfahrtsort“ auf der Homepage in der Rubrik Auswärtsfahrten. Grundsätzlich: Masurenallee - Eingang Messehallen, 14057 Berlin - an der großen Uhr.

Sollte aus wichtigen Gründen die Abfahrt an einem anderen Ort stattfinden, werden die Teilnehmer unverzüglich darüber informiert.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Der Preis der Auswärtsfahrt ist der Ausschreibung auf der Homepage zu entnehmen.

Die komplette Zahlung für Busfahrt und Eintrittskarte hat bis 21 Tage vor Abfahrt zu erfolgen. Eine nicht rechtzeitige Zahlung hat Zufolge, dass der Busplatz und die Eintrittskarte für andere Interessenten frei gegeben wird.

Die Eintrittskarte zum Spiel erhältst Du im Bus ca. 30 Minuten vor Ankunft im jeweiligen Stadion. Solltest Du die Karte verlieren besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Der Preis für die Auswärtsfahrt inkl. Eintrittskarte enthält die gesetzliche Mwst in Höhe von 19%.

Bei Unbarer Zahlung hat die Überweisung auf folgendes Konto zu erfolgen: Fanhaus 1892 e.V., IBAN: DE81 1001 0010 0057 1221 03, BIC: PBNKDEFF, Verwendungszweck: Name + Rechnungsnummer

Barzahlung ist nur an den Heimspieltagen am Infostand des Fanhaus 1892 e.V. im Stadion möglich.

5. Stornierung durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin

Abmeldungen sind uns per E-Mail oder Fax, nicht aber mündlich oder per SMS, an folgende Adresse mitzuteilen:
Fanhaus 1892 e.V., Fax: 033708 / 922282, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Es gelten folgende Regelungen:

a)    Bei Rücktritt bis 22 Tage vor Fahrttermin
Bei Rücktritt bis 22 Tage vor Fahrttermin fällt keine Bearbeitungsgebühr an

b)    Bei Rücktritt ab dem 21.Tag
Bei Rücktritt ab dem 21. Tag wird der volle Preis fällig bzw. es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

c)    Abmeldungen aus wichtigem Grund müssen umgehend und dem Grunde nach belegt schriftlich vorgebracht werden. Dies gilt auch bei Krankheitsbedingter Absage der Fahrt. Die Sorgfaltspflicht erwartet eine umgehende Zusendung des Attests bzw. schriftliche Bestätigung bei anderen Gründen. Es gilt hier § 314 BGB.

Sollte ein Bus nicht ausreichend besetzt sein, kann der Veranstalter bis 7 Tage vor Abfahrt die Fahrt absagen. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden dann zurückerstattet.

6. Haftung

Die Teilnahme an einer Auswärtsfahrt erfolgt auf eigene Gefahr, wir übernehmen keine Haftung. Sobald Du Deinen Platz eingenommen hast, kontrolliere diesen nach Schäden, Verschmutzungen oder Ähnliches und informiere den Busbegleiter, sollten Mängel vorliegen. Während des Spiels kannst Du Deine privaten Sachen im Bus lassen. Der Bus ist während dieser Zeit verschlossen. Eine Haftung für Deine Sachen übernehmen wir und auch das Busunternehmen nicht.

Für Fahnen, Banner etc. bist Du selbst verantwortlich. Erkundige Dich vorher bei Hertha BSC was in dem jeweiligen Stadion erlaubt ist.

Solltest Du diverse Körperöffnungen nicht unter Kontrolle haben (Erbrechen, Urinieren, usw.) wird eine Reinigungsgebühr von 50,00 Euro erhoben, die sofort zu zahlen ist.

7. Sonstige Verhaltensregeln

a) Den Anweisungen der Busbegleiter ist grundsätzlich Folge zu leisten.

b) Getränke wie Bier, kleine Schnäpse und Alkoholfreies gibt es zu fanfreundlichen Preisen im Bus. Der Erlös daraus geht zu 100% in das Fanhausprojekt. Wir möchten grundsätzlich nicht verbieten eigene Getränke mitzubringen, jedoch auf Rücksicht der Projektförderung Dich darum bitten größtenteils darauf zu verzichten.

c) Das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen im Sinne des § 6 der 1. SprengV sowie in Deutschland nicht zugelassene ist strengstens verboten.

d) Im Bus gilt absolutes Rauchverbot.

e) Für die gesamte Fahrt nutzt Du immer den selben Sitzplatz im Bus.

f) Die Busbegleiter achten auf stark alkoholisierte Personen und dürfen diesen den Kauf und das Konsumieren von Alkohol im Bus untersagen.

g) Im Bus wird aus Flaschen getrunken - Becherverbot.

h) Wir erwarten, dass Du Dich benimmst. Randale, Sachbeschädigungen, Rufschädigung vom Fanhaus 1892 e.V. werden nicht geduldet. Deine Busfahrt endet damit am nächsten Rasthof und Du bist für die Rückfahrt nach Berlin selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche, die durch Dich gemeldet werden, hast Du selber zu tragen. Du hast keinen Anspruch auf Rückerstattung der Busfahrt und Eintrittskarte.

i) Es wird nicht an Scheiben vom Bus geklopft. Nicht während der Fahrt, nicht bei einer Pause, überhaupt nicht - weder von innen noch von außen

j) Was wir überhaupt nicht dulden sind rechtsradikale Äußerungen (sowie Kleidung und sonstige Propagandamaterial). Solltest Du Dich zu derart politischen Äußerungen hinreißen lassen ist die Busfahrt für Dich ebenfalls beendet. Du hast ebenfalls keinen Anspruch auf Rückerstattung und bist für die Rückkehr nach Berlin selbst verantwortlich.

k) Du bist für die Sauberkeit Deines Sitzplatzes zuständig. Wir erwarten kein Staubwischen, aber einen ordentlich hinterlassenen Platz. Für anfallenden Müll werden im ganzen Bus Müllsäcke aufgehangen - nutze diese.

l) Wir machen regelmäßige Pausen auf Plätzen, wo immer Toiletten zur Verfügung stehen. In der Regel fahren wir mit einem Bus, in dem es ein WC gibt. Es sollte nur in den dringendsten Fällen genutzt und dann selbstverständlich auch sauber gehalten werden. Für die WC-Nutzung im Bus wird pro Toilettengang eine Gebühr von 0,50 Euro erhoben.

8. Veranstalter und Gerichtsstand

Veranstalter der Auswärtsfahrt ist
Fanhaus 1892 e.V.

Postfach 100254

10562 Berlin
Fax: 033708 / 922282
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Als Gerichtsstand gilt sofern rechtlich zulässig Berlin als vereinbart.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

10. Nicht Privatpersonen / Geschäftskunden

Das Fahrtangebot sowie die Teilnahmebedingungen richten sich an Endverbraucher. Nicht Endverbraucher, sondern z.B. Widerverkäufer, Vermittlungsagenturen u.ä., sind Geschäftskunden und haben sich als solche auszuweisen. Hat sich ein Geschäftskunde selbst oder eine dritte Person zur Fahrt angemeldet ohne dabei darauf hinzuweisen, dass er Geschäftskunde ist, so ist die Anmeldung trotz Bestätigung ungültig und es wird ein Schadensersatz in Höhe des Fahrtenpreises fällig.

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